Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Freiflächen-Photovoltaikanlagen können im Rahmen der EU-Agrarförderung nach der GAP 2013-2022 beihilfenfähig sein. Sachverhalt – gekürzt Ein bayrischer Schafhalter begehrte im Jahr 2014 die Zuweisung von Zahlungsansprüchen und Gewährung von Direktzahlungen nach der VO (EU) 1307/2013 für Flächen, auf denen ein Solarpark errichtet ist. Die Flächen werden aufgrund eines Nutzungsvertrages mit dem Solarparkbetreiber […]