Agrarrecht & Wirtschaftsrecht – keine klassischen Rechtsgebiete
Das Agrarrecht ist dem Grunde nach kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, sondern eher ein Querschnitt von juristischen Themen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Jagdrecht.
Das (zivile) Wirtschaftsrecht ist ebenfalls ein Querschnitt von verschiedenen Rechtsgebieten des Privatrechts und erfasst vornehmlich das Handels- und Gesellschaftsrecht.
Aufgrund meiner fundierten Ausbildung im Bereich Wirtschaftsrecht, den persönlichen Erfahrungen aus dem familiären Landwirtschaftsbetrieb und meiner Praxiserfahrung als Fachanwalt für Agrarrecht biete ich im Schwerpunkt folgende Dienstleistungen an:
Rechtsberatung & Prozessvertretung für Landwirtschaftsbetriebe, Eigentümer sowie klein- & mittelständische Unternehmen