Die den Personengesellschaften zugrundeliegenden Normen im BGB und HGB sind seit dem Inkrafttreten im Jahr 1900 nahezu unverändert geblieben. Auf die juristische Praxis kamen jedoch im Laufe der Zeit neue Herausforderungen hinzu, die zu einer Weiterentwicklung und Modernisierung des Personengesellschaftsrecht führten. Auch der Gesetzgeber trug diesem Prozess innerhalb der letzten 20 Jahre in Teilen Rechnung. […]